Kosten

Die Kosten werden in bestimmten Fällen vom Jugendamt übernommen, wenn nach §35a die Kriterien erfüllt sind. Manchmal übernehmen auch die Gemeinden die Kosten. In den meisten Fällen ist die Therapie jedoch eine privat zu zahlende Leistung. Bei einer vorliegenden Diagnose ist die Therapie meist von der Steuer absetzbar. Bitte fragen Sie hierfür Ihren Steuerberater. Bei allen anderen Fragen kontaktieren Sie mich.